überarbeit #28
Sommer, Sonne, KOON – der Newsletters von quäntchen + glück im August 2023
RSS – das Schmiermittel des Social Webs – wird unterdrückt. Die Feeds sind aber noch immer da, man muss nur wissen, wo. Ein Leitfaden.
RSS-Feeds für öffentliche Facebook-Gruppen können über einen kleinen Workaround in Kombination mit dem kostenlosen Dienst Wallflux generiert werden.
Wer auf die Verfügbarkeit eines Drittdienst nicht angewiesen sein möchte, kommt in diesem Fall meines Wissens nicht um einen eigenen Access-Token herum.
RSS-Feeds von Gruppen, deren Mitglied man ist, lassen sich auch leicht über die App „Groups to RSS“ finden.
Hat man für die zu beobachtende Facebook-Seite selbst Admin-Rechte, lassen sich neben den Beiträgen auf der Pinnwand/Chronik auch alle anderen Benachrichtigungen abonnieren. Diesen RSS-Feed zumindest versteckt Facebook nicht so sehr:
Früher bot Twitter die RSS-Feeds seiner Nutzer prominent auf den Profilseiten an, nachdem Redesign ist dies nicht mehr der Fall – der RSS-Feed ist aber noch immer da:
Update nach einem guten Hinweis in den Kommentaren: Das Gleiche funktioniert auch für Tweets, die ein Nutzer favorisiert hat. Der Feed versteckt sich hinter:
https://api.twitter.com/1/favorites.rss?screen_name=daskerst
Update 2: RSS, Atom und XML werden von Twitter nicht mehr unterstützt. Der Anruf der API ist nur noch über JSON möglich. Eine einfache Einbindung in Feedreader ist somit nicht mehr möglich.
Bei Wikipedia interessieren vor allem Änderungen an Artikeln und die dazugehörigen Beratungen auf den Diskussionsseiten. Beides lässt sich über einen Umweg als RSS-Feed einlesen.
Hinweis: Bei den oben genannten Anleitungen steht die Technik im Vordergrund. Doch nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch erlaubt. Neben deutschem Gesetz – nicht zuletzt beim Thema Recruiting – sind auch Facebooks Nutzungsbedingungen einzuhalten, in denen es unter anderem heißt:
5.7. If you collect information from users, you will: obtain their consent, make it clear you (and not Facebook) are the one collecting their information, and post a privacy policy explaining what information you collect and how you will use it.
In Deutschland ist die Frage, was gerade in sozialen Netzwerken als „allgemein zugängliche“ Daten gilt, nach wie vor meist Auslegungssache. Ein hilfreicher Gesetzesentwurf existiert seit 2010, ist aber über eine erste Lesung bisher nicht hinaus gekommen. Zudem enthält auch dieser Entwurf rechtliche Grauzonen beim Recruiting. Rechtsanwältin Nina Diercks erklärt das Problem hier und hier genauer.
Bis in diesem Bereich Klarheit besteht, gilt der Grundsatz: Alles, was über Suchmaschinen gefunden werden kann, gilt als allgemein zugänglich. Wird jedoch die Anmeldung in einem Netzwerk nötig, ist Vorsicht geboten.
Mitarbeit: Tobias Krebs
Über den Autor
Kersten A. Riechers bloggte, bevor es so genannt wurde (1999) und schrieb später für das Online-Jugendmagazin der ZEIT, das heute niemand mehr kennt (ZÜNDER). Nach weiteren journalistischen Stationen bei Lokalzeitungen, FAZ und als zweiter Mitarbeiter bei Gründerszene.de co-gründete er 2010 quäntchen + glück.
In Strategie-Mandaten setzt sich Kersten für Innovations-Kultur und nachhaltige Geschäftsmodelle ein. In der internationalen Community des Usability-Testessen für eine bessere Fehlerkultur.
Kersten lebt in Hamburg und verdiente sich vor Corona auf der Bahnstrecke zwischen Home Office und quäntchen-Zentrale in Darmstadt immer wieder aufs Neue den von seinen Kolleg*innen verliehenen Titel Außenminister. Seither ist alles remote. Was ein Glück, dass auf die Visitenkarten der quäntchen noch nie Titel gedruckt wurden.
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