VON Jan-Kristian Jessen ZU Täglich im Türmchen | 10.12.2014
SCHLAGWÖRTER

Gesundheits-management –

das kann nur der Unternehmer

Eine Vorschrift ist eine Vorschrift. Ausnahmen gibt es nicht. Ganz egal wie unsinnig sie ist. Zumindest bei der Gesetzlichen Unfallversicherung VBG.

Unsere Mitarbeiter sind in der VBG pflichtversichert. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist sie zuständig und übernimmt die Kosten für Ärzte und Medikamente.

Für kleine Unternehmen bietet sie präventive Pflichtschulungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zur Betriebssicherheit an. Aus unserer Sicht sinnvolle Kurse, die zudem kostenlos angeboten werden.

Seit rund einem halben Jahr baut Naya bei uns das Betriebliche Gesundheitsmanagement auf. Sie behält den Überblick, sorgt dafür, dass wir gesetzliche Vorschriften einhalten, etabliert Sport- und Rückenkurse, achtet auf gesündere Ernährung, organisiert Fortbildungen. Als ehemalige Pflegehelferin ein Aufgabengebiet, das Naya am Herzen liegt.

An Unternehmerschulungen kann nicht irgendwer teilnehmen

Während ihrer Recherche ist sie auch auf die genannten Kurse gestoßen. Pflichtkurse, wohlgemerkt, über die uns die VBG bislang nicht informiert hat, obwohl wir durch Beitragsermittlung und -zahlung mehrfach schon mit ihr in Kontakt standen.

Als sich Naya initiativ über die Angebote informiert hat, ist sie über einen – für die Versicherung leider nicht unwesentlichen – Begriff gestolpert: Unternehmerschulung.

Die Regelung dahinter ist so starr wie der Begriff vermuten lässt: Es dürfen nur Unternehmer an den Kursen teilnehmen.

Dass es eine Person in unserem Unternehmen für Gesundheitsmanagement gibt? Dass wir initiativ geworden sind, statt bei einer Prüfung aufzufallen? Geschenkt.

In mehreren Telefonaten verharrte die Argumentation stets auf dem Begriff „Unternehmerschulung“. Diese Schulung sei nun mal für Unternehmer, die könne „nicht irgendwer“ machen. Denn nur die Unternehmer – so die VBG – können die Bedeutung der Schulung und die möglichen Erkenntnisse für die weitere Arbeit erkennen und entsprechend umsetzen.

Eine ebenso pauschale wie nicht nachvollziehbare Unterstellung. Unsere Meinung von unseren Mitarbeitern ist etwas optimistischer.

Auf der einen Seite eine engagierte und in das Thema eingearbeitete Mitarbeiterin, die den Kurs besuchen möchte und die Unterstützung der Unternehmer hat, Erkenntnisse anschließend umzusetzen. Auf der anderen Seite Unternehmer, die das Thema bewusst in professionelle Hände gelegt haben und nun mehr oder minder zusammenhanglos einen Kurs besuchen müssen.

Wenn die Mitarbeiter der VBG nicht über ihren Schatten springen können oder dürfen, stellen sie den Sinn des Schulungssystems in Frage – ohne es zu merken.

Keine Kompromisse

Selbst der Kompromissvorschlag, dass Naya einen Unternehmer zur Schulung begleitet, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dafür nicht genug Schulungsplätze vorhanden seien.

Die Krönung der Absurdität wird deutlich, wenn man sich anschaut, wie es bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern aussieht: Diese benötigen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Diese Person ist explizit eine externe Fachkraft oder ein Mitarbeiter. Aber nicht der Unternehmer.

Jan-Kristian Jessen

Über den Autor

Jan-Kristian Jessen

Jan ist Datenwächter, Projekt-Jongleur und Finanzminister. Kaum jemand hat seinen Überblick oder sein Organisationstalent – und niemand seine Begeisterung für Zahlen. Als Mitgründer von quäntchen + glück ist er von Beginn an dabei und Impulsgeber für einige der quäntigsten Format-Einführungen: Urlaubsflatrate, quämp, Speedback oder Sparrings. Und ganz nebenbei hat er (mehr oder weniger freiwillig) den DSGVO-Hut auf. Danke, dass du immer ein offenes Ohr, klasse Kommunikationstipps und die trockensten Witze auf Lager hast.

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